Secondhand Damenbekleidung:
- Kommen Sie uns besuchen im Ladenlokal während der Ladenöffnungzeiten.
- Bringen Sie uns Ihre hochwertige, modische und saisongerechte Markenware aus dem Bereich Damenoberbekleidung und Accessoires.
- Frisch gewaschen und gebügelt sollte sie sein.
- Wir legen auf Wunsch gemeinsam den Verkaufspreis fest.
- Die Auflistung der Teile , die Preisauszeichnung, den Verkauf und alle Arbeiten rundrum übernehmen wir für Sie.
- Die Ware wird für 3 Monate in Kommission genommen.
- Der Verkaufserlös geht jeweils zu 50% an Sie und an MARKT 5 und wird zum Ende der Kommissionszeit in BAR ausgezahlt.
- Zusätzlich wird 1,- pro Teil als Bearbeitungsgebühr einbehalten, diese wird am Ende der Kommissionszeit vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
- Abgerechnet wird nach Ablauf der Kommissionszeit.
- Alle Details finden Sie in den AGB´s.