Secondhand Damenbekleidung:

  • Kommen Sie uns besuchen im Ladenlokal während der Ladenöffnungzeiten.
  • Bringen Sie uns Ihre hochwertige, modische und saisongerechte Markenware aus dem Bereich Damenoberbekleidung und Accessoires.
  • Frisch gewaschen und gebügelt sollte sie sein.
  • Wir legen auf Wunsch gemeinsam den Verkaufspreis fest.
  • Die Auflistung der Teile , die Preisauszeichnung, den Verkauf und alle Arbeiten rundrum übernehmen wir für Sie.
  • Die Ware wird für 3 Monate in Kommission genommen.
  • Der Verkaufserlös geht jeweils zu 50% an Sie und an MARKT 5 und wird zum Ende der Kommissionszeit  in BAR ausgezahlt.
  • Zusätzlich wird 1,- pro Teil als Bearbeitungsgebühr einbehalten, diese wird am Ende der Kommissionszeit vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
  • Abgerechnet wird nach Ablauf der Kommissionszeit.
  • Alle Details finden Sie in den AGB´s.